Tätigkeitsgebiete

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Sie wollen eine Immobilie kaufen oder verkaufen? Dann stehe ich Ihnen mit meinem Team gerne zur Seite. Meist geht es beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung um große Vermögenswerte. Dann ist besonders große Sorgfalt gefragt bei der Gestaltung des Vertragswerks und der Abwicklung des Vertrages. Notare haben viel Erfahrung darin, Stolperfallen beim Immobilienkauf zu erkennen und durch Vertragsregelungen zu entschärfen. Wo die Vertragsparteien noch nicht einig sind, kann der Notar vermitteln und Gestaltungen vorschlagen, die einen Ausgleich schaffen zwischen Verkäufer und Käufer. Beim Vollzug des Kaufvertrages steht der Notar den Parteien ebenfalls zur Seite: Er führt die Korrespondenz mit Grundbuchämtern, Banken, Behörden und anderen Beteiligten.

Wenn Sie gewerblich im Bereich Immobilien tätig sind, haben Sie in meinem Notariat einen verlässlichen und professionellen Partner. Die Begleitung von Bauträgerprojekten gehört seit Jahrzehnten zum Leistungsspektrum des Notariats. Daher können Sie sich nicht nur auf eine rechtlich einwandfreie Abwicklung verlassen, sondern auch darauf, dass den besonderen organisatorischen Anforderungen gewerblicher Immobilienprojekte Rechnung getragen wird. Dies gilt auch, wenn Sie gewerblich Wohnimmobilien erwerben und nach Aufteilung in Eigentumswohnungen und ggf. Sanierung weiterveräußern. Dabei ist selbstverstädlich, dass die Vertragswerke – im Interesse von Verkäufer und Käufer gleichermaßen – den Anforderungen der Rechtsprechung zum Verbraucherschutz und der immer komplexer werdenden Gesetzeslage entsprechen.

Geht es um die Schenkung einer Immobilie, bin ich ebenfalls gerne Ihr Ansprechpartner. Für den Wunsch, eine Immobilie auf jemand anderen zu übertragen, gibt es ganz unterschiedliche Gründe: Mal geht es um die Übertragung auf Kinder, um die Erbfolge vorweg zu nehmen, mal um die Absicherung des Ehegatten. Auch aus steuerlichen und sozialrechtlichen Gründen oder zur Haftungsvermeidung kommen Schenkungen in Betracht. Manchmal lassen sich mit der lebzeitigen Übertragung von Immobilien auch pflichtteilsrechtliche Probleme lösen, etwa in Patchwork-Situationen. Deshalb müssen wir am Anfang jeder Immobilienübertragung sorgfältig analysieren, welche Ziele Sie mit der Schenkung verfolgen und wie diese sich erreichen lassen. Wichtig ist auch, welche Rechte der Schenker behalten soll, etwa ein Nießbrauch- oder Wohnungsrecht oder das Recht, unter bestimmten Umständen die Immobilie zurückzuverlangen. Wo steuerliche Gesichtspunkte eine Rolle spielen, arbeiten wir natürlich eng mit Ihrem steuerlichen Berater zusammen.

Wenn Sie Ihr Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen aufteilen möchten, helfen wir ebenfalls. Gerne begleiten wir Sie dabei von Anfang an, damit schon vor Erstellung der Aufteilungspläne und Einholung der amtlichen Abgeschlossenheitsbescheinigung die Weichen richtig gestellt werden. Eine saubere Vorbereitung, eine maßgeschneiderte Teilungserklärung und eine enge Zusammenarbeit mit dem zuständigen Grundbuchamt tragen dazu bei, die Aufteilung in Wohnungseigentum möglichst reibungslos umzusetzen. Dasselbe gilt, wenn die Teilungserklärung oder die Gemeinschaftsordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft geändert werden muss. Hier helfen wir nicht nur bei der richtigen rechtlichen Gestaltung, sondern auch bei der Abwicklung, die insbesondere bei größeren Wohnungseigentümergemeinschaften angesichts der Vielzahl der beteiligten Wohnungseigentümer und Banken besondere organisatorische Anforderungen an das Notariat stellt.

Wer für eine Bank eine Grundschuld oder Hypothek auf seinem Grundbesitz eintragen lassen muss, hat es häufig mit schwer verständlichen Unterlagen seiner Bank zu tun. Als Notar erkläre ich Ihnen, was es mit diesen Formularen auf sich hat, und mache Ihnen deutlich, was die Belastung Ihrer Immobilie unter dem Strich für Sie bedeutet. Wenn es nicht um Bankfinanzierungen geht, sondern um die grundbuchliche Absicherung privater Darlehen, etwa in der Familie, suchen wir gemeinsam nach der besten und kostengünstigsten Lösung.

Selbstverständlich stehen mein Team und ich auch zur Verfügung für alle anderen Beurkundungen in Grundstücksangelegenheiten. Hierzu zählen etwa folgende Vorgänge:

  • Löschung von Grundschulden und Hypotheken im Grundbuch
  • Eintragung von Grunddienstbarkeiten (z.B. Wegerechte, Leitungsrechte, Überbaurechte)
  • Vereinbarung von Nießbrauchs- und Wohnungsrechten
  • Beurkundung von Grundstücksvollmachten für das In- und Ausland
  • Beglaubigung von Verwalterzustimmungen und Versammlungsprotokollen bei Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Begleitung von Aufgebotsverfahren, etwa beim Verlust von Grundpfandrechtsbriefen
  • Grundbuchberichtigung nach Erbfällen
  • Grundbuchberichtigung bei Veränderungen in Grundstücksgesellschaften

Die notarielle Betreuung und Begleitung von Unternehmen ist einer der Schwerpunkte des Notariats.

Dies beginnt mit der Unterstützung bei der Gründung einer neuen Gesellschaft. Hierzu gehört die Wahl der richtigen Rechtsform, natürlich in enger Abstimmung mit Ihrem steuerlichen Berater, die Entwicklung eines maßgeschneiderten Gesellschaftsvertrages, die zügige Beurkundung der Gründungsdokumente und die Betreuung der Eintragung der neuen Gesellschaft im Handelsregister.

Das Notariat betreut auch viele bereits bestehende Unternehmen aller Größenordnungen bei den laufenden gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Zu diesem Corporate Housekeeping gehört die Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterbeschlüssen und Handelsregisteranmeldungen, etwa wenn es um Veränderungen in der Geschäftsführung oder im Vorstand geht, um Änderungen des Gesellschaftsvertrages oder der Geschäftsanschrift, um Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge oder um die Auflösung und Beendigung einer Gesellschaft.

Regelmäßig betreuen wir auch gesellschaftsrechtliche Strukturmaßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz. Dazu gehören z.B. Ausgliederungen, Abspaltungen, Formwechsel und Verschmelzungen. Bei Verschmelzungen unter Beteiligung englischer Limiteds greifen wir auf praktische Erfahrungen zurück und unterstützen Sie bei den in England durchzuführenden Abschnitten des Verschmelzungsverfahrens.

Fragen der Unternehmensnachfolge gehören ebenfalls zum Leistungsspektrum des Notariats. Neben den gesellschaftsrechtlichen Fragen stellen sich dabei in der Regel auch Fragen des Erbrechts und Steuerrechts. Bei der Vorbereitung solcher Übertragungen ist die Abstimmung mit den Beratern des Unternehmens und seiner Gesellschafter von besonderer Bedeutung.

Beim Kauf eines Unternehmens oder einer Unternehmensbeteiligung entwerfe ich auf Wunsch den Unternehmenskaufvertrag oder beurkunde die von den Beteiligten und ihren anwaltlichen Beratern ausgehandelten und vorbereiteten Verträge, auch in englischer Sprache. Dabei ist sichergestellt, dass das Notariat die hohen organisatorischen und personellen Anforderungen für die Betreuung solcher Transaktionen erfüllt.

Bei allen gesellschaftsrechtlichen Aufgabenstellungen ist die enge Zusammenarbeit mit Ihren rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Beratern selbstverständlich, natürlich auch in englischer Sprache.

Immer mehr Menschen möchten vorsorgen für den Fall, dass sie ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen können, etwa aufgrund hohen Alters, wegen einer Erkrankung oder infolge eines Unfalls. Falls Sie nicht möchten, dass das Amtsgericht dann für Sie einen Betreuer bestellt, können Sie eine Vertrauensperson mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen, im Ernstfall für Sie zu handeln. Dabei geht es nicht nur um die Vertretung in wirtschaftlichen und finanziellen Angelegenheiten, etwa gegenüber Banken, Versicherungen und Behörden. Die Vollmacht sollte sich auch auf die persönlichen Angelegenheiten erstrecken, damit Ihre Vertrauensperson notfalls entscheiden kann, wenn es um medizinische und pflegerische Maßnahmen geht. Ich berate Sie dazu, welche verschiedenen Möglichkeiten der Vollmachtserteilung es gibt und welche Alternativen unter Umständen zur Verfügung stehen. Dann entwerfe ich die Vollmachtsurkunde und nehme mit Ihnen die Beurkundung vor, die schon aus Gründen der Rechtssicherheit unbedingt empfehlenswert ist.

Regelmäßig stellt sich im Rahmen der Vorsorge für später auch die Frage der Patientenverfügung. Wenn Sie eine Patientenverfügung beurkunden lassen möchten, bin ich dabei gerne behilflich.

Zu den Aufgaben der Notare gehört auch die Beurkundung von Eheverträgen. Dabei ermittle ich mit Ihnen gemeinsam, ob für Sie der Abschluss eines Ehevertrages ratsam ist oder ob, was häufig der Fall ist, die gesetzlichen Regelungen für Ihre Situation einen angemessenen Rahmen bieten und daher kein Ehevertrag erforderlich ist. Falls ein Vertrag sinnvoll erscheint, geht es darum eine maßgeschneiderte Lösung zu finden, insbesondere unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation der Eheleute.

Manchmal empfiehlt sich übrigens auch die Aufhebung eines Ehevertrages. Das sind beispielsweise die Fälle, in denen Eheleute zu Beginn ihrer Ehe die Gütertrennung vereinbart haben und heute, viele Jahre oder Jahrzehnte später, anstelle des Risikos einer Trennung andere Aspekte wichtiger geworden sind, etwa erbrechtliche, pflichtteilsrechtliche oder erbschaftsteuerrechtliche Gesichtspunkte. Dann kann es sich lohnen, die Gütertrennung wieder aufzuheben.

Kommt es zu einer Trennung, kann eine notarielle Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung Streit vermeiden und Kosten sparen. Dabei geht es häufig um Fragen der Aufteilung des ehelichen Vermögens, etwa um die gemeinsame Immobilie und die darauf lastenden Schulden. Wenn die Fragen des Zugewinnausgleichs, des Versorgungsausgleichs und des Unterhalts einvernehmlich notariell geregelt werden, muss darüber im gerichtlichen Scheidungsverfahren nicht mehr gestritten werden

Die wenigsten denken gerne an das Thema Erben und Vererben, aber es betrifft jeden. Wer sich und seiner Familie Ärger und Kosten ersparen möchte, sollte rechtzeitig überlegen, was erbrechtlich zu regeln ist. Gerne berate ich Sie, ob die vom Gesetz vorgesehene Erbfolge zu Ihrer Situation passt oder es besser ist, durch Testament oder Erbvertrag für Sie maßgeschneiderte Regelungen zu treffen. Die notarielle Beurkundung Ihres letzten Willens lohnt sich dann in jedem Fall. Das gilt nicht nur, weil Ihr Testament oder Erbvertrag dann sicher beim Amtsgericht oder Notar verwahrt wird und weil nach dem Erbfall in der Regel kein kostenpflichtiger Erbschein mehr nötig ist. Wichtiger noch ist die Gewissheit, dass Ihr letzter Wille dann richtig, vollständig und rechtswirksam niedergelegt ist. Inhaltliche und formelle Fehler, wie sie bei handschriftlichen Testamenten leider immer wieder vorkommen, lassen sich im Ernstfall regelmäßig nicht mehr reparieren.

Für die Absicht, über den eigenen Tod hinaus Gutes zu tun, gibt es ein rechtliches Instrument, die Stiftung. Stiftungen können schon zu Lebzeiten begründet werden oder aufgrund testamentarischer Anordnung nach dem Erbfall. Rechtlich stellt sich dabei eine Vielzahl von Fragen, etwa betreffend die Wahl der passenden Stiftungsform (selbständige oder unselbständige Stiftung), die Gestaltung der Stiftungssatzung und den formwirksamen Stiftungsakt. Hierbei bin ich Ihnen gerne behilflich, auch in Abstimmung mit Ihren Beratern.

Wenn ein naher Angehöriger verstorben ist und Sie sein Erbe sind, vielleicht gemeinsam mit anderen Erben, stehen wir Ihnen in dieser oft auch persönlich schwierigen Situation gerne zur Seite. Auf Wunsch kümmern wir uns darum, dass eine letztwillige Verfügung des Verstorbenen eröffnet wird. Ich ermittle mit Ihnen, ob ein Erbschein nötig ist, beurkunde für Sie den Erbscheinsantrag und begleite das gerichtliche Erbscheinsverfahren. Wenn zum Nachlass Grundbesitz gehört, kümmern wir uns auch um die Berichtigung der Grundbücher.

Wenn Grundbesitz zwischen mehreren Erben aufzuteilen ist, ist dafür ein notarieller Erbauseinandersetzungsvertrag nötig. Ähnliches gilt, wenn der Erblasser Grundbesitz einer bestimmten Person vermacht hat: Dann muss das Vermächtnis durch einen notariellen Vermächtniserfüllungsvertrag erfüllt werden. Wir helfen Ihnen bei der Vorbereitung und Durchführung der Erbauseinandersetzung bzw. Vermächtniserfüllung. Dabei haben wir immer im Blick, wie sich Ihr Ziel möglichst effizient und kostengünstig erreichen lässt.

Falls Sie nach einem Erbfall als Erbe in Betracht kommen, das Erbe aber nicht antreten möchten, müssen Sie die Erbschaft ausschlagen. Dazu ist es wichtig, dass Sie so schnell wie möglich mit uns Kontakt aufnehmen, damit die Erbschaftsausschlagung rechtzeitig und in der richtigen Form erfolgt.