Sie wollen eine Immobilie kaufen oder verkaufen? Dann stehe ich Ihnen mit meinem Team gerne zur Seite. Meist geht es beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung um große Vermögenswerte. Dann ist besonders große Sorgfalt gefragt bei der Gestaltung des Vertragswerks und der Abwicklung des Vertrages. Notare haben viel Erfahrung darin, Stolperfallen beim Immobilienkauf zu erkennen und durch Vertragsregelungen zu entschärfen. Wo die Vertragsparteien noch nicht einig sind, kann der Notar vermitteln und Gestaltungen vorschlagen, die einen Ausgleich schaffen zwischen Verkäufer und Käufer. Beim Vollzug des Kaufvertrages steht der Notar den Parteien ebenfalls zur Seite: Er führt die Korrespondenz mit Grundbuchämtern, Banken, Behörden und anderen Beteiligten.
Wenn Sie gewerblich im Bereich Immobilien tätig sind, haben Sie in meinem Büro einen verlässlichen und professionellen Partner. Die Begleitung von Bauträgerprojekten gehört seit Beginn zu unserem Leistungsspektrum. Daher können Sie sich nicht nur auf eine rechtlich einwandfreie Abwicklung verlassen, sondern auch darauf, dass den besonderen organisatorischen Anforderungen gewerblicher Immobilienprojekte Rechnung getragen wird. Dies gilt auch, wenn Sie gewerblich Wohnimmobilien erwerben und nach Aufteilung in Eigentumswohnungen und ggf. Sanierung weiterveräußern. Dabei ist selbstverständlich, dass die Vertragswerke – im Interesse von Verkäufer und Käufer gleichermaßen – den Anforderungen der Rechtsprechung zum Verbraucherschutz und der immer komplexer werdenden Gesetzeslage entsprechen.
Geht es um die Schenkung einer Immobilie, bin ich ebenfalls gerne Ihr Ansprechpartner. Für den Wunsch, eine Immobilie auf jemand anderen zu übertragen, gibt es ganz unterschiedliche Gründe: Mal geht es um die Übertragung auf Kinder, um die Erbfolge vorweg zu nehmen, mal um die Absicherung des Ehegatten. Auch aus steuerlichen und sozialrechtlichen Gründen oder zur Haftungsvermeidung kommen Schenkungen in Betracht. Manchmal lassen sich mit der lebzeitigen Übertragung von Immobilien auch pflichtteilsrechtliche Probleme lösen, etwa in Patchwork-Situationen. Deshalb müssen wir am Anfang jeder Immobilienübertragung sorgfältig analysieren, welche Ziele Sie mit der Schenkung verfolgen und wie diese sich erreichen lassen. Wichtig ist auch, welche Rechte der Schenker behalten soll, etwa ein Nießbrauch- oder Wohnungsrecht oder das Recht, unter bestimmten Umständen die Immobilie zurückzuverlangen. Wo steuerliche Gesichtspunkte eine Rolle spielen, arbeiten wir natürlich eng mit Ihrem steuerlichen Berater zusammen.
Wenn Sie Ihr Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen aufteilen möchten, helfen wir ebenfalls. Gerne begleiten wir Sie dabei von Anfang an, damit schon vor Erstellung der Aufteilungspläne und Einholung der amtlichen Abgeschlossenheitsbescheinigung die Weichen richtig gestellt werden. Eine saubere Vorbereitung, eine maßgeschneiderte Teilungserklärung und eine enge Zusammenarbeit mit dem zuständigen Grundbuchamt tragen dazu bei, die Aufteilung in Wohnungseigentum möglichst reibungslos umzusetzen. Dasselbe gilt, wenn die Teilungserklärung oder die Gemeinschaftsordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft geändert werden muss. Hier helfen wir nicht nur bei der richtigen rechtlichen Gestaltung, sondern auch bei der Abwicklung, die insbesondere bei größeren Wohnungseigentümergemeinschaften angesichts der Vielzahl der beteiligten Wohnungseigentümer und Banken besondere organisatorische Anforderungen an die notarielle Begleitung stellt.
Wer für eine Bank eine Grundschuld oder Hypothek auf seinem Grundbesitz eintragen lassen muss, hat es häufig mit schwer verständlichen Unterlagen seiner Bank zu tun. Als Notar erkläre ich Ihnen, was es mit diesen Formularen auf sich hat, und mache Ihnen deutlich, was die Belastung Ihrer Immobilie unter dem Strich für Sie bedeutet. Wenn es nicht um Bankfinanzierungen geht, sondern um die grundbuchliche Absicherung privater Darlehen, etwa in der Familie, suchen wir gemeinsam nach der besten und kostengünstigsten Lösung.
Selbstverständlich stehen mein Team und ich auch zur Verfügung für alle anderen Beurkundungen in Grundstücksangelegenheiten. Hierzu zählen etwa folgende Vorgänge:
- Löschung von Grundschulden und Hypotheken im Grundbuch
- Eintragung von Grunddienstbarkeiten (z.B. Wegerechte, Leitungsrechte, Überbaurechte)
- Vereinbarung von Nießbrauchs- und Wohnungsrechten
- Beurkundung von Grundstücksvollmachten für das In- und Ausland
- Beglaubigung von Verwalterzustimmungen und Versammlungsprotokollen bei Wohnungseigentümergemeinschaften
- Begleitung von Aufgebotsverfahren, etwa beim Verlust von Grundpfandrechtsbriefen
- Grundbuchberichtigung nach Erbfällen
- Grundbuchberichtigung bei Veränderungen in Grundstücksgesellschaften